Sammlungspolitik

Sammlungspolitik bezeichnet die strategisch entwickelten, verbindlich dokumentierten Leitlinien, mit denen Bibliotheken sowie andere Gedächtnis- und Informationsinstitutionen ihren Medien- und Datenbestand systematisch aufbauen, pflegen und weiterentwickeln.

Produkt:
Bibliotheksmanagement

Diese Richtlinien sind für analoge wie digitale Medien gleichermaßen gültig und bilden das Fundament für ein transparentes, zukunftsfähiges Bestandsmanagement. Sie definieren, welche Medienarten – etwa gedruckte Bücher, E-Books, Zeitschriften, Datenbanken, audiovisuelle Medien oder Open-Access-Ressourcen – gesammelt, lizenziert, konserviert, digitalisiert, ausgesondert oder archiviert werden. Sammlungspolitiken legen fest, für wen gesammelt wird, und definieren die Auswahl-, Erwerbungs- und Bestandspflegekriterien. Dadurch entsteht Transparenz über die Zielsetzungen und Maßnahmen der Institution, eine nachhaltige Qualitätssicherung und eine effektive wie verantwortungsvolle Nutzung des zur Verfügung stehenden Budgets.

Ziele und Nutzen einer Sammlungspolitik

Eine Sammlungspolitik verfolgt mehrere zentrale Ziele, die den gesamten Lebenszyklus des Bestandes umfassen:

  • Bedarfsorientierung: Medienangebote werden konsequent auf die Lehr-, Lern- und Forschungsschwerpunkte der Institution und die Anforderungen der Zielgruppen zugeschnitten. Analysen der Curricula, Forschungsprogramme, Community-Bedürfnisse und sozialer wie regionaler Kontexte werden einbezogen.
  • Effizientes Ressourcenmanagement: Durch klare Vorgaben für Erwerbung, Pflege und Aussonderung gelingt eine optimale Verteilung von Mitteln, der Personaleinsatz wird abgestimmt und unnötige Ausgaben werden vermieden.
  • Transparenz und Fairness: Nachvollziehbarkeit der Entscheidungsprozesse schafft Vertrauen und Akzeptanz bei internen und externen Stakeholdern.
  • Risikominimierung: Rechtekonforme Lizenzierungen, nachhaltige Archivierungsstrategien, rechtliche Absicherung und Einhaltung von Datenschutzvorgaben verringern Haftungs- und Technologierisiken.
  • Unterstützung von Kooperationen: Sammlungspolitiken sind Grundlage für (über-)regionale Zusammenschlüsse, Konsortien, Verbünde, gemeinsame Erschließungs-, Erwerbungs- und Archivierungsprojekte.
  • Messbarkeit und Steuerung: Die Definition von Zielen, Leistungsindikatoren (KPIs) und regelmäßigen Evaluationszyklen ermöglicht eine evidenzbasierte Steuerung und Optimierung der Sammlung.

Durch diese Faktoren entwickelt sich die Institution zu einem verlässlichen, zukunftsorientierten Servicezentrum für Information und Wissen.

Zentrale Bestandteile einer Sammlungspolitik

Eine Sammlungspolitik wird aus mehreren Kernelementen aufgebaut. Sie beschreibt:

  • Geltungsbereich und Zielgruppen: Bestimmung der zu berücksichtigenden Fachgebiete, Medienarten (Print, E-Books, Datenbanken, AV-Medien), Sprachen, Zielgruppen wie Studierende, Lehrende, Forschende, externe Nutzer.
  • Sammelprofile und Auswahlkriterien: Relevanz zum Fachprofil, wissenschaftliche Qualität und Aktualität, Reputation, Diversität, Inklusion, regionale und thematische Schwerpunkte. Faktoren wie Open-Access-Potenzial, Barrierefreiheit (z. B. WCAG 2.1/2.2 AA, EN 301 549), bevorzugte Lizenzen (z. B. CC BY, CC0), Nachnutzbarkeit und Metadatenpflege werden berücksichtigt.
  • Erwerbungsmodelle: Neben Einzelankauf und Paketlizenzen kommen Modelle wie Demand Driven Acquisition (DDA), Patron Driven Acquisition (PDA), Evidence Based Acquisition (EBA), verschiedene E-Book-Nutzungsmodelle (Einzelplatz, Mehrplatz, unbegrenzter Zugriff, Non-Linear Lending), gelegentlich Short-Term-Loan (STL, je nach Anbieter), in Frage. Subscribe-to-Open gilt als Open-Access-Modell.
  • Lizenzierung und elektronische Ressourcen: Klare Vorgaben für Lizenzmodelle (z. B. Campus- oder Standortlizenzen), Vertragsdokumentation, Rechte für Fernleihe und elektronische Lieferung (ILL), E-Reserve-/Course-Pack-Nutzung, Text- und Data-Mining-Rechte (etwa nach §§ 44b, 60d UrhG), Datenschutzpflichten, Definition der Archivierungsrechte (Post-Cancellation-Access), sowie Einhaltung von Austausch- und Berichtsstandards wie SUSHI (für COUNTER-Berichte), KBART (Knowledge Bases and Related Tools), und Protokollen wie OAI-PMH, ResourceSync.
  • System- und Metadatenstandards: Einheitlicher Einsatz von MARC21, ONIX, KBART für Pakete, COUNTER für Nutzungsdaten, MARC21/ONIX für Titelinformationen, OAI-PMH/ResourceSync für Datenabgleich. Identifikatoren (Objekte: DOI, URN:NBN, Handle, ISBN, ISSN; Einrichtungen: ISIL; Personen: ORCID, ISNI) werden unterschieden und gezielt genutzt. Frameworks wie BIBFRAME, RDA, Dublin Core, DataCite, MODS sowie Normdaten (GND, LCSH) und Klassifikationen (RVK, DDC, LCC) strukturieren Metadaten.
  • Bestandspflege und Erhaltung: Kriterien für Aussonderung (Weeding) basieren auf Nutzung, Altersstruktur, Zustand, Redundanz, Dubletten, strategischer Retention. Modelle wie Shared-Print und Last-Copy-Programme werden für die regionale Sicherung einbezogen. Prävention (Schädlingsmanagement, Elementarschadens-Notfallpläne), Digitalisierung und Ersatzbeschaffung, Klima- und Konservierungsstrategien werden bei physischen Beständen ergänzt.
  • Langzeitarchivierung: Berücksichtigung internationaler Standards wie OAIS (ISO 14721), NDSA-Levels, DIN 31644/nestor-Siegel, ISO 16363, PREMIS/METS/BagIt, regelmäßige Fixity-Prüfungen, Geo-Redundanz, Vertragsabsicherung von Zugriffsrechten (Post-Cancellation-Access, Exit/Escrow-Szenarien) und Nutzung von persistenten Identifikatoren (URN:NBN, DOI im deutschen Kontext) für digitale Objekte. Formatschutz, offene Formate, Versionierung und regelmäßige Audits gehören dazu.
  • Kooperationen und Partnerschaften: Teilnahme an Konsortien, Fachinformationsdiensten (FID, Deutschland), abgestimmte Erwerbung, Retentionsnetzwerke, gemeinsames Ressourcen-Sharing, Open-Access-Initiativen, Verwaltung von Nationallizenzen und Deponaten sowie Austauschstrategien innerhalb von Verbünden.
  • Ethik, Diversität und Intellectual Freedom: Umsetzung von Chancengleichheit, Umgang mit sensiblen oder kolonialen Beständen, diskriminierungsfreie Verschlagwortung, alternative/inklusive Vokabulare (z. B. Homosaurus), Community-Review, Maßnahmen gegen Bias/Mißrepräsentation, Sensibilisierung für kontroverse Inhalte, Umgang mit Zensur-/Takedown-Anfragen und Restitutionsfragen.
  • Kommunikation: Veröffentlichung sämtlicher Vorgaben, Einrichtung systematischer Feedbackkanäle, Information zu Neuanschaffungen, Aussonderungen, Kündigungen, regelmäßige Berichterstattung, Schulungsangebote und Leitlinien für Informationsweitergabe.
  • Spenden- und Geschenkerichtlinie: Klare Annahmekriterien, Rechteklärung, Provenienzforschung, Folgekosten, Restitutionsprozesse bei Verdacht auf NS- oder koloniale Vorkommnisse. Unterscheidung von Schenkung, Deponat, Dauerleihgabe, Regeln zum Dublettenmanagement und Deakzession.
  • Forschungsdaten und RDM: Berücksichtigung von Forschungsdatenmanagement (RDM), FAIR-Prinzipien und CARE-Prinzipien, Datenmanagementplänen, Anonymisierungsanforderungen, Versionierung, sensiblen Daten und Archivierung von Forschungssoftware.

Die modulare Struktur der Sammlungspolitik erlaubt Anpassungen/Erweiterungen für verschiedene Institutionstypen und fördert die Prüfbarkeit aller Maßnahmen.

Prozess und Verantwortlichkeiten

Der Erfolg einer Sammlungspolitik basiert auf klaren Prozessen und Verantwortlichkeiten:

  • Rollen und Zuständigkeiten: Festlegung von Zuständigkeiten für Fachreferate, Erwerbung, E-Ressourcenmanagement, Metadaten, IT, Bestanderhaltung und Archivierung. Nutzung von RACI-Matrizen und Protokollen zur Aufgabenüberwachung.
  • Organisationsstrukturen: Strategische Steuerung durch Lenkungsausschüsse, operative Umsetzung durch Teams, Arbeitsgruppen, Communities of Practice; Vertretungsregelungen und Dokumentation der Aufgabenverteilung.
  • Partizipation: Einbeziehung von Lehrenden, Forschenden, Studierenden, Community-Vertreterinnen und -Vertretern durch Gremien, Workshops, Umfragen, partizipative Formate und öffentliches Feedback.
  • Governance und Compliance: Vorgaben zur Versionierung, Dokumentenhistorie, Änderungskontrolle (Change-Log), Gültigkeitsdauer, regelmäßigen Überprüfung/Rezertifizierung, Notfall-/Vertretungspläne.

Diese Struktur gewährleistet nachhaltige Umsetzung, Transparenz und Revisionssicherheit.

Integration in Bibliotheks- und Informationsmanagementsysteme

Eine Sammlungspolitik entfaltet ihre Wirkung über die technische und organisatorische Verankerung in Systemen:

  • Bibliotheksmanagementsysteme (BMS/ILS): Steuern Erwerbung, Bestand, Budgetverwaltung, Genehmigungsworkflows, Aussonderung, Bestellprozesse.
  • E-Resource-Management-Systeme (ERM): Dokumentieren Lizenzen, Verträge, Verfügbarkeiten, Zugriffsrechte, Archivierungsvereinbarungen, Nutzungscontrolling.
  • Discovery-Systeme und Knowledge Base: Erhöhen Sichtbarkeit durch Sammlungslisten, Aktivierung/Deaktivierung von Paketen, Zugriffs- und Sichtbarkeitsregeln. Unterstützung offener Linkresolver-Standards (OpenURL/Z39.88), Integration von Unpaywall, KBART Automation und ODI-Standards.
  • Repositorien/Digital Asset Management: Verwalten Open-Access-Publikationen, Forschungsdaten, Embargos, Rechte und Langzeitarchivierung.
  • Analytics und Reporting: Automatisierte Erstellung von Berichten auf Basis von COUNTER-R5.x-Kennzahlen (wie Unique Item/Title Requests, Investigations, Access Denied: No_License/Limit_Exceeded), Cost-per-Use, Turnover, Portfolio- und Nutzungsanalysen, Prognosen und Visualisierungen.
  • Schnittstellen und Standards: Einsatz interoperabler Formate und Protokolle (MARC21, ONIX, KBART, OAI-PMH, ResourceSync), SUSHI für COUNTER-Reports, REST/JSON-APIs, GraphQL, Webhooks für Automatisierung, separate Prozess- und Metadatenstandards.
  • Identifikatoren: Objekte: DOI, URN:NBN, Handle, ISBN, ISSN; Einrichtungen: ISIL; Personen/Institutionen: ORCID, ISNI, ROR.
  • Metadatenstandards: Nutzung von BIBFRAME, RDA, Dublin Core, MODS, DataCite, GND, RVK/DDC/LCC, Authority-Files; Messung von Metadatenvollständigkeit und Qualität.
  • Authentifizierung und Autorisierung: Implementierung von Shibboleth, OpenAthens, DFN-AAI, eduGAIN, RA21/SeamlessAccess, Proxy-Services; Regeln für Walk-in-User, Alumni-Zugriffe; strenge Einhaltung von Art. 5, 6 DSGVO.
  • Rechteverwaltung: Abbildung und Dokumentation von Nutzungsrechten (inkl. DRM-Regeln), ILL, Remote-Lehre, Campus-Definitionen, Course-Pack-, E-Reserve-Nutzung.

Eine konsistente Systemintegration sichert die praktikable Umsetzung und Kontrolle der Sammlungspolitik.

Daten, Kennzahlen und Evaluation

Eine moderne Sammlungspolitik basiert auf kontinuierlicher Erfolgskontrolle durch relevante KPIs:

  • Nutzungsanalyse: Erhebung und Auswertung von COUNTER-R5-Metriken (Unique Item/Title Requests, Investigations, Access Denied: No_License, Access Denied: Limit_Exceeded), Print- und Shelf-Turnover, Fill-Rate für Anschaffungsvorschläge, Discovery-Click-Through, Nutzungssimulationen und Zielgruppennormalisierung (FTE).
  • Wirtschaftlichkeitsprüfung: Kosten-Nutzen-Analysen (Cost-per-Use), TCO-Betrachtungen (inklusive Gebühren, Hosting- und Bearbeitungskosten), Überwachung von Preis- und Wechselkursentwicklungen, Open-Access-Anteil, Bindungsraten in E-Book-Paketen, DDA/EBA-Retention.
  • Prozess-KPIs: Service-Level-Agreements für Bearbeitungs-/Bereitstellungszeiten, ILL-Durchlaufzeiten, Zeit bis Verfügbarkeit neuer Ressourcen, Authority-Trefferquote, Discovery-Fehlerrate.
  • Portfolio- und Risikoanalyse: Lieferantenbewertungen, Plattform- und Content-Escrow, Overlap-Analysen (Paketüberschneidungen), Exit-Strategien, Analyse von Vertragsklauseln, Archivrechten, Redundanz, Lieferkettengesichtspunkten.
  • Qualitäts- und Relevanzprüfung: Deckungsgrad von Curricula und Lehrzielen, Publikationsprofilanalysen, Sampling der Altersstruktur, Feedback-Evaluation von Nutzenden, Diversity-Checks.
  • Budget- und Szenariosteuerung: Szenarioanalysen, Kündigungsschwellen, Puffer für Wechselkursschwankungen, Monitoring von Schwellenwerten und Forecasting.

Benchmarks werden für jedes Fachgebiet erstellt und regelmäßig über Dashboards oder Reports offengelegt.

Erstellung und Aktualisierung: Vorgehen in sieben Schritten

Eine systematische Sammlungspolitik entsteht meist in folgenden Schritten:

  1. Bedarfserhebung: Analyse der Zielgruppen, Lehr-, Forschungs- und Community-Bedarfe, inklusive Diversity- und Inklusionsanforderungen.
  2. Bestandsanalyse: Stärken-Schwächen-Analyse des aktuellen Bestandes, Nutzungslücken, Redundanzen, Risiken, Chancen – auch im Verbundkontext.
  3. Kriterien- und Profilbildung: Klare Formulierung von Auswahl-, Aussonderungs-, Lizenzierungs- und Kooperationskriterien; Definition bevorzugter Standards für Metadaten, Formate, Open Access und Barrierefreiheit.
  4. Prozessfestlegung und Rollen: Definition von Zuständigkeiten, Budgetverteilung, Review- und Eskalationswegen, Versionierung, Nutzung von RACI-Matrix und Änderungsmanagement.
  5. Systemeinbindung: Abbildung der Sammlungspolitik in Arbeitsabläufen, Checklisten, Berechtigungen, Reporting- und Compliance-Werkzeugen.
  6. Pilotierung/Feedback: Testlauf in einzelnen Bereichen, strukturierte Erfassung und Integration von Rückmeldungen, transparente Auswertung.
  7. Kommunikation und Schulung: Veröffentlichung, dauerhafte Kommunikation wesentlicher Vorgaben, regelmäßige Schulung und jährliche Anpassung.

Dieses strukturierte Vorgehen unterstützt nachhaltige Wirksamkeit, Anpassungsfähigkeit und breite Akzeptanz.

Best Practices und Tipps

In der Praxis bewähren sich folgende Grundsätze:

  • Prägnanz: Halten Sie die Sammlungspolitik übersichtlich, klar formuliert und von regelmäßigen Anhängen/Checklisten begleitet.
  • Datenbasierung: Treffen Sie strategische Entscheidungen auf Grundlage von Daten und professionellem Know-how.
  • Nutzerfokus: Gestalten Sie Vorschlagswege niedrigschwellig; setzen Sie Service Level Agreements (SLAs) für die Bearbeitung.
  • Innovation: Fördern Sie Open-Access-Transformationen, Read-&-Publish-Modelle, Grüner OA (Zweitveröffentlichung), Publikationsfonds-Regeln und Einbindung von Open-Infrastructure-Services (z. B. DOAJ, OpenCitations, SCOSS).
  • Barrierefreiheit: Prüfen Sie Accessibility-Standards (Barrierefreiheit), EN 301 549, PDF/UA-1, EPUB Accessibility); beachten Sie VPAT-, EN-Konformität im Auswahl- und Lizenzprozess.
  • Nachhaltigkeit: Setzen Sie auf Rechenzentrumsstandorte in der EU, energieeffiziente Lösungen, offene/langlebige Formate, Lieferkettengarantien – nicht nur bei digitalen Materialien.
  • Resilienz: Planen Sie für Ausfälle, Kündigungen und verpflichten Sie sich zu Exit- oder Notfallplänen.
  • Kooperation: Implementieren Sie abgestimmte Retentionsstrategien und stärken Sie Last-Copy-Commitments im Netzwerk.
  • Transparenz: Machen Sie Auswahl- und Ablehnungskriterien, Entscheidungsprozesse und Evaluationsergebnisse öffentlich zugänglich.

Häufige Fehler und wie Sie sie vermeiden

Typische Fehler lassen sich mit folgenden Maßnahmen vermeiden:

  • Unklare Verantwortlichkeiten: Ordnen Sie jede Kategorie fest einer Rolle zu und dokumentieren Sie Vertretungen.
  • Veraltete Richtlinien: Legen Sie jährliche Prüf- und Anpassungszyklen verbindlich fest.
  • Überbetonung des Budgets: Beziehen Sie stets Nutzung, strategische Ziele und Diversitätsaspekte ein.
  • Unzureichende Archivierungsrechte: Verhandeln und dokumentieren Sie Zugriffsrechte auf Dauer (Post-Cancellation-Access) bereits vor Vertragsabschluss.
  • Systeminseln/fehlende Interoperabilität: Setzen Sie konsequent auf offene Schnittstellen und Standards, um Medienbrüche zu vermeiden.
  • Fehlende Transparenz bei Aussonderung: Kommunizieren Sie Auswahl und Aussonderung früh, bieten Sie Alternativen, dokumentieren und begründen Sie nachvollziehbar.

Proaktives Management sorgt für Akzeptanz und nachhaltigen Erfolg Ihrer Sammlungspolitik.

Rechtliche und ethische Rahmenbedingungen

Die Sammlungspolitik sichert die Einhaltung rechtlicher und ethischer Vorgaben durch:

  • Urheberrecht und Lizenzierung: Definition und transparente Dokumentation von Nutzungs-, Kopier-, Druck-, und Fernleihrechten, Text- und Data-Mining-Klauseln (§§ 44b, 60a-60h UrhG), Kurs- und E-Reserve-Nutzung, DRMrestriktionen und Campuszugriffen.
  • Vergaberecht: Beachtung von GWB, VgV, UVgO bei Auswahl und Beschaffung.
  • Datenschutz: Rechtsgrundlagen gemäß Art. 6, 28 DSGVO, Privacy by Design, Datenminimierung, Speicherfristen, Pseudonymisierung, Regeln für internationale Datentransfers (SCCs, Schrems II), DPIA-Pflichten, Cookie-/Trackingregeln.
  • Persönlichkeitsrechte: Verfahren für sensible Inhalte, Depublikationsanträge, Schutzfristen, Umgang mit problematischen Materialien.
  • Diversität und Ethik: Förderung kritischer Themenvielfalt, inklusive Normdaten/Schlagwörter, Begleitung von Takedown-Prozessen, politischer Sensibilität (Zensur, Kontroversität, Community-Review).

Diese Maßnahmen gewährleisten rechtssichere, gesellschaftlich verantwortungsvolle und vielfältige Bestände.

Spezielle Anforderungen bei digitalen Ressourcen und Open Access

Digitale Ressourcen und offene Inhalte bringen besondere Herausforderungen mit sich:

  • Lizenzmodelle/Nutzung: Beachtung von Optionen und Einschränkungen zu Nutzerzahl, DRM, Barrierefreiheit, Offline-Zugriff, Rechteklassen (Campus/Standort), ILL-Digital, Remote-Lehre. Analyse von Paketstrukturen (Hidden Use / nicht aktivierte Titel).
  • Open-Access-Strategie: Förderung von Rights-Retention-Lösungen, Zweitveröffentlichung (Grüner OA), Monitoring von Transformationsverträgen (Read/Publish-Anteile), Diamond- und Gold-OA-Unterstützung, Entwicklung institutioneller Repositorien-Policies, Publikationsfonds für APCs/Nutzungstransparenz.
  • Langzeitverfügbarkeit: Einsatz von OAIS, ISO 16363, NDSA-Levels, PREMIS/METS, periodische Fixity Audits, Geo-Redundanz, geeignete Persistenz (URN:NBN, DOI), regelmäßige Überprüfung von Exit- und Escrow-Szenarien.
  • Text- und Data-Mining: Vertragliche und technische Regelung von TDM-Nutzung, wo zulässig, und Implementierung adäquater Infrastruktur frühzeitig im Lizenzprozess.
  • Barrierefreiheit: Systematischer Nachweis erfüllter Standards (Barrierefreiheit), Prüfung von Accessibility-Statements bei Auswahl, Lizenz und Implementierung.

Ihre digitale Sammlung bleibt so belastbar und zukunftssicher.

Kommunikation und Transparenz

Eine erfolgreiche Sammlungspolitik lebt von aktiver Kommunikation und Beteiligung aller Akteure:

  • Kurzübersicht: Kommunizieren Sie die Leitlinien klar, öffentlich und verständlich.
  • Feedbackkanäle: Schaffen Sie digitale/analoge Wege für Vorschläge und Hinweise.
  • Berichtswesen: Informieren Sie regelmäßig und adressatengerecht über Bestandsaufbau, Aussonderungen und Wirkungsanalysen – z. B. per Dashboard.
  • Schulung: Bilden Sie relevante Gruppen regelmäßig zu Neuerungen und Best-Practices fort.
  • Partizipation: Ermöglichen und fördern Sie die aktive Mitgestaltung durch Nutzende und Mitarbeitende.

So entsteht eine lernende und dialogorientierte Sammlungskultur.

Häufige Fragen zu Sammlungspolitik

Wie oft sollte eine Sammlungspolitik aktualisiert werden?

Sie sollten Ihre Sammlungspolitik mindestens einmal pro Jahr evaluieren und bei Änderungen der Rahmenbedingungen, wie neuen Curricula, Markt- oder Lizenzentwicklungen, anpassen.

Welche Inhalte sind unverzichtbar?

Essenzielle Bestandteile sind Geltungsbereich, Zielgruppen, Sammelprofile, Auswahl- und Aussonderungskriterien, Lizenzierungs- und Archivierungsstrategien, klare Rollen- und Prozessbeschreibungen, KPIs und Überprüfungszyklen.

Wie gestalten Sie Anschaffungsvorschläge effizient?

Definieren Sie nachvollziehbare Prozesse und Fristen, kommunizieren Bewertungskriterien und setzen Sie eine Erfüllungsquote als Service-KPI zur Überwachung der Bearbeitung.

Was ist der Unterschied zwischen Sammlungspolitik und Erwerbungsmanagement?

Die Erwerbungspolitik fokussiert sich auf den Erwerb neuer Medien. Sammlungspolitik umfasst den kompletten Lebenszyklus – Auswahl, Erwerbung, Nutzung, Pflege, Aussonderung und Archivierung.

Wie gehen Sie mit begrenztem Budget um?

Priorisieren Sie mittels Nutzungsauswertung, Cost-per-Use, Open-Access-Anteil, Auswahl hybrider Erwerbungsmodelle (DDA, EBA), Portfolio-Optimierung, Szenarioplanung und Kündigungsschwellen.

Wie wird Aussonderung transparent geregelt?

Veröffentlichen Sie Kriterien, informieren Sie betroffene Abteilungen rechtzeitig, bieten Sie Alternativen (z. B. Standortwechsel, E-Medien), und dokumentieren Sie Entscheidungen detailliert.

Welche Kennzahlen sind besonders hilfreich?

Zentrale KPIs sind Cost-per-Use, Turnover-/Shelf-Turnover, COUNTER-Requests, Altersstruktur, Erfüllungsquote bei Vorschlägen, Open-Access-Anteil, Portfoliogröße mit gesicherten Archivrechten, Metadatenvollständigkeit, Discovery-Fehlerrate und Prozess-SLAs.

Welche Rolle spielen Identifikatoren und Metadatenstandards?

Sie bieten Präzision in der Erschließung, Auffindbarkeit und Langzeitarchivierung (DOI, URN:NBN, Handle, ISBN, ISSN, ISIL, ORCID, ISNI). Metadatenstandards wie MARC21, BIBFRAME, RDA, GND und Authority Files unterstützen Qualität und Interoperabilität.

Wie werden Lehrmaterialien und Lernsysteme integriert?

Nutzen Sie Schnittstellen zu Learning-Management-Systemen (z. B. LTI), setzen Sie Lehrbuchquoten, OER-Kriterien und Accessibility-Standards um, und koordinieren Sie mit Lehrverantwortlichen.

Wie werden Datenschutz und Persönlichkeitsrechte umgesetzt?

Sie erfüllen die Datenschutzgrundsätze nach DSGVO, dokumentieren Verarbeitungsprozesse, ermöglichen Depublikation, regeln Speicherfristen und beachten Tracking-/Cookie-Management sowie Privacy by Design.

Welche Trends prägen die Sammlungspolitik aktuell?

KI-basierte Auswahl, Nutzungssimulationen, TDM-Infrastrukturen, lokale Open-Science-Initiativen, Diversity-Normdaten, Nachhaltigkeitsstrategien, Integration neuer Discovery-Standards und Workflow-Automatisierung bestimmen die Weiterentwicklung.

Wie unterstützt ein Bibliotheksmanagementsystem die Sammlungspolitik?

Bibliotheksmanagementsysteme ermöglichen die Umsetzung von Auswahlkriterien, Workflows, Rollenmanagement, Lizenzverwaltung, Berichts- und Aussonderungsprozessen, Monitoring sowie die Einbindung von Schnittstellen und Reportingtools für die laufende Erfolgskontrolle.

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