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In der Regel bestätigt ein Hersteller, dass ein Produkt alle einschlägigen gesetzlichen Anforderungen, harmonisierten Normen oder technischen Spezifikationen erfüllt.
besagt, dass ein Produkt als konform mit den wesentlichen Anforderungen bestimmter EU-Rechtsvorschriften gilt, wenn es vollständig einer harmonisierten Norm entspricht, die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde.
eIDAS steht für „Electronic Identification, Authentication and Trust Services“ und bezeichnet die zentrale EU-Verordnung, die darauf abzielt, einen verlässlichen, sicheren und grenzüberschreitenden elektronischen Geschäftsverkehr im europäischen Binnenmarkt zu ermöglichen.